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Arbeitsgruppe 3: "Innovative IT-Angebote des Staates"

Co-Vorsitzende:
Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Karl-Heinz Streibich, Vorstandsvorsitzender Software AG

Mitglieder:
Frank Riemensperger, Accenture
Dr. Monika Betz, BASF
Franz Josef Pschierer, CIO Bayern
Heike Raab, CIO Rheinland Pfalz
Dr. Thorsten Demel, Deutsche Bank
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Deutscher Landkreistag   
Prof. Dr. Helmut Krcmar, TU München
Rupert Lehner, Fujitsu FTS
Dirk Stocksmeier, INIT
Matthias Kammer, ISPRAT
Dr. Winfried Materna, Materna GmbH      
Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Roland Berger
Michael Kleinemeier , SAP
Guido Kahlen, Stadt Köln      
Prof. Dr. Hermann Hill, DHV Speyer   
Prof. Dr. Utz Schliesky, Uni Kiel


Die Arbeitsgruppe 3 hat sich zum Ziel gesetzt, Deutschland an der Spitze des europäischen E-Government-Rankings zu positionieren und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund steht die Ausweitung und Verbesserung elektronischer Behördendienste, um mehr Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Bürgernähe in der Verwaltung zu erreichen. Die Arbeitsgruppe 3 versteht sich sowohl als Ideen- und Impulsgeber wie auch als Werkstatt und Labor von konkreten IT-Projekten im öffentlichen Bereich. 

In diesem Jahr richtet die Arbeitsgruppe 3 den Fokus auf verbesserte, flexible und medienbruchfreie Prozesse zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Mit dem Projekt P23R | Prozessdatenbeschleuniger werden methodische Grundlagen, Standards und Infrastrukturen für eine verbesserte Umsetzung von Informations- und Meldepflichten entwickelt. Nach dem P23R-Prinzip gestaltete Verwaltungsverfahren setzen die Forderung nach Datensparsamkeit konsequent um und helfen, den Meldeaufwand insgesamt zu reduzieren. Das Bundesministerium des Innern ist Federführer dieses Vorhabens. 

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe 3 ist die konstruktive Begleitung des Bundesministeriums des Innern bei der Erarbeitung des E-Government-Gesetzes des Bundes. Ziel des Gesetzes sind die Förderung und Erleichterung des elektronischen Verwaltungshandelns. Als ein Haupthindernis für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung wurden die vielfältigen Schriftformerfordernisse der Verwaltung erkannt. Ein Bestandteil des Gesetzes soll daher die Zulassung hinreichend sicherer technischer Verfahren zur Erfüllung der Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) sein. Für das Verhältnis Bürger / Unternehmen - Verwaltung ist hierbei ggf. an webbasierte Anwendungen im Zusammenspiel mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises zu denken. Auch wird geprüft, ob De-Mail schriftformersetzend eingesetzt werden kann. Weiterhin sollen im E-Government-Gesetz Regelungen aufgenommen werden, die dem E-Government möglichst Ebenen übergreifend (Bund, Länder und Kommunen) Impulse geben können.